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Rechtliches beim Kauf von
Griechischen Landschildkröten und Breitrandschildkröten |
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Griechische
Landschildkröten und Breitrandschildkröten sind besonders geschützt und
gehören dem höchsten Schutzstatus, dem Anhang A der europäischen
Artenschutzverordnung an.
Das bedeutet:
- diese Schildkrötenarten sind meldepflichtig
und wer in Niedersachsen wohnt, muss Europäische Landschildkröten beim NLWKN,
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, Göttinger Chaussee 76, in 30453
Hannover
anmelden
- bei Umzug ist der Behörde der Ortswechsel mitzuteilen. Bei
Verlust des Tieres ist das Tier abzumelden und die EU-Bescheinigung
bei der zuständigen Behörde abzugeben
- zur Weitergabe von europäischen Landschildkröten wird eine (EG)
EU-Bescheinigung mit Vermarktungsgenehmigung und
Fotodokumentation gemäß EG-Verordnung Nr. 338/97 benötigt.
(Früher war dies die blaue CITES)
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So sieht eine in
Niedersachsen ausgestellte EU-Bescheinigung mit Fotodokumentation für Nachzuchten aus.
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Vorderseite der EU-Bescheinigung |
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Rückseite der EU-Bescheinigung mit Bild des Plastrons
(Bauchseite der Schildkröte) |
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Die Fotodokumentation ist mit der
EU-Bescheinigung verbunden und mit dem Siegel der Behörde versehen. Solange
die Fotodokumentation den Angaben entsprechend weitergeführt wird behält
die EU-Bescheinigung ihre Gültigkeit. Bei einer Weitergabe der
entsprechenden Schildkröte braucht dann keine neue EU-Bescheinigung
beantragt werden. |
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0hne diese gültige EU-Bescheinigung
dürfen Griechische Landschildkröten und Breitrandschildkröten nicht gekauft oder verkauft werden. |
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Landschildkröten-Galerie |